Parken in der Anlage
Wir weisen alle Kleingärtner nochmals ausdrücklich darauf hin, dass in unserer Anlage auf dem internen Parkplatz nur ein PKW pro Garten parken darf.
Ferner muss das Schild mit der Gartennummer (hat jeder Kleingärtner mit seinem Pachtvertrag erhalten) gut sichtbar im Auto hinterlegt werden.
Geparkt werden darf ab sofort nur noch in den eingezeichneten Flächen.
Ein Parken in zweiter Reihe ist untersagt, auch wenn das Schild mit der Gartennummer sichtbar hinterlegt ist!
Für Schäden an widerrechtlich geparkten PKW’s wird keine Haftung durch den Verein übernommen.
In der Oberanlage ist es den letzten 5 Gärten erlaubt, im hinteren Wendehammer zu parken.
Dies gilt ausschließlich für die betreffenden Pächter, nicht aber für die Besucher dieser Gärten.
Sollte dies in Zukunft unbeachtet bleiben, werden am Wendehammer Schranken aufgestellt, sodass Parken dort nicht mehr möglich sein wird.
Ferner weisen wir erneut auf die Geschwindigkeitsbegrenzung von 10km/h in der gesamten Anlage hin!!
Zuwiderhandlungen werden mit Abmahnungen geahndet!
Mit kleingärtnerischem Gruß
im Auftrag des Vorstandes
Katharina Sänger
kommissarische Schriftführerin